Wasser- und Kanalanschluss in Hall in Tirol
Bauen und Grundstück · Bezirk Innsbruck-Land
Stadtgemeindeamt Hall in TirolOberer Stadtplatz 1, 6060 Hall in Tirolleichter WegWie wir die Wegmarkierung einschätzen
Das brauchst du1
- Technische Beschreibung und Pläne der Entwässerungsanlage einreichen.
So läuft es ab2
- Teile der Behörde schriftlich mit, wenn dein Bau an den Kanal angeschlossen werden muss.
- Schriftlichen Anschlussvertrag mit dem Kanalbetreiber abschließen.
Laut Tiroler Kanalisationsgesetz 2000 § 5, Tiroler Kanalisationsgesetz 2000 § 8
Fristen2
- Meldung spätestens mit Baubeginn oder Nutzungsänderung.
- Frist für den Anschluss steht im Vertrag.
Laut Tiroler Kanalisationsgesetz 2000 § 5, Tiroler Kanalisationsgesetz 2000 § 8
Kosten
- Der Erschließungsbeitrag darf höchstens 7 % des Erschließungskostenfaktors betragen.
Laut Tiroler Verkehrsaufschließungs- und Ausgleichsabgabengesetz § 7
Wie viel das in Hall in Tirol kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Stadtgemeindeamt Hall in Tirol erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Stadtgemeindeamt Hall in Tirol
- Adresse
- Oberer Stadtplatz 1, 6060 Hall in Tirol
- Telefon
- +43 5223 58450
- stadtamt@stadthall.at
- Website
- www.hall-in-tirol.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Stadtgemeindeamt Hall in Tirol Mo–Do 7:30–12:00, 13:15–17:00 Uhr Fr 7:30–12:00 Uhr Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Gehört zu: Ein Haus bauen
Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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