Stellplätze beim Bauen in Hall in Tirol
Verkehr und Parken · Bezirk Innsbruck-Land
Stadtgemeindeamt Hall in TirolOberer Stadtplatz 1, 6060 Hall in TirolKosten
Die Beträge in Hall in Tirol stehen in der Verordnung der Gemeinde (Link unten unter „Rechtsgrundlage“). Geprüfte Beträge zeigen wir hier, sobald wir sie gegen die Verordnung kontrolliert haben – bis dahin bitte beim Gemeindeamt erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Stadtgemeindeamt Hall in Tirol
- Adresse
- Oberer Stadtplatz 1, 6060 Hall in Tirol
- Telefon
- +43 5223 58450
- stadtamt@stadthall.at
- Website
- www.hall-in-tirol.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Stadtgemeindeamt Hall in Tirol Mo–Do 7:30–12:00, 13:15–17:00 Uhr Fr 7:30–12:00 Uhr Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Rechtsgrundlage1
- Garagen- und Stellplatzverordnung Verordnung Hall in Tirol, kundgemacht 10.12.2025
Gehört zu: Ein Haus bauen
Unterlagen und Ablauf haben wir für diesen Amtsweg noch nicht aus dem Gesetz geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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