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Parkberechtigung für Anrainer in Hall in Tirol

Verkehr und Parken · Bezirk Innsbruck-Land

Stadtgemeindeamt Hall in TirolOberer Stadtplatz 1, 6060 Hall in Tirolleichter Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

Das brauchst du1
  • Nachweis: Wohnsitz und Lebensmittelpunkt im Kurzparkzonen-Gebiet.

Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a

Fristen2
  • Bewilligung gilt höchstens 2 Jahre.
  • Bewilligung gilt höchstens zwei Jahre.

Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a, Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6

Kosten
  • Maximal 18,50 Euro pro angefangenem Monat.

Laut Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6

Wie viel das in Hall in Tirol kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Stadtgemeindeamt Hall in Tirol erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Erste Anlaufstelle

Stadtgemeindeamt Hall in Tirol

Adresse
Oberer Stadtplatz 1, 6060 Hall in Tirol
Telefon
+43 5223 58450
E-Mail
stadtamt@stadthall.at
Website
www.hall-in-tirol.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Stadtgemeindeamt Hall in Tirol
Mo–Do7:30–12:00, 13:15–17:00 Uhr
Fr7:30–12:00 Uhr

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Formulare und Seiten der Gemeinde

Rechtsgrundlage3

Gehört zu: Nach Tirol ziehen

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

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