Parkberechtigung für Anrainer in Hall in Tirol
Verkehr und Parken · Bezirk Innsbruck-Land
Stadtgemeindeamt Hall in TirolOberer Stadtplatz 1, 6060 Hall in Tirolleichter WegWie wir die Wegmarkierung einschätzen
Das brauchst du1
- Nachweis: Wohnsitz und Lebensmittelpunkt im Kurzparkzonen-Gebiet.
Fristen2
- Bewilligung gilt höchstens 2 Jahre.
- Bewilligung gilt höchstens zwei Jahre.
Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a, Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6
Kosten
- Maximal 18,50 Euro pro angefangenem Monat.
Laut Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6
Wie viel das in Hall in Tirol kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Stadtgemeindeamt Hall in Tirol erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Stadtgemeindeamt Hall in Tirol
- Adresse
- Oberer Stadtplatz 1, 6060 Hall in Tirol
- Telefon
- +43 5223 58450
- stadtamt@stadthall.at
- Website
- www.hall-in-tirol.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Stadtgemeindeamt Hall in Tirol Mo–Do 7:30–12:00, 13:15–17:00 Uhr Fr 7:30–12:00 Uhr Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Formulare und Seiten der Gemeinde
- gebuehrenhinweis anwohnerparkkarte schoenegg Seite der Gemeinde
Gehört zu: Nach Tirol ziehen
Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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