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Zimmer an Gäste vermieten in Hall in Tirol

Gäste aufnehmen – anmelden und die Ortstaxe richtig abführen.

Was trifft auf dich zu?

Wir zeigen dann nur die Schritte, die für dich gelten.

  1. Amtsweg „Privatzimmervermietung anmelden“ · Formulare der Gemeinden

  2. Amtsweg „Aufenthaltsabgabe (Ortstaxe)“ · mit Rechtsgrundlage

  3. Nur wenn es über eine Privatzimmervermietung hinausgeht

    Amtsweg „Gewerbe anmelden“ · mit Rechtsgrundlage

Erste Anlaufstelle in der Gemeinde

Stadtgemeindeamt Hall in Tirol

Adresse
Oberer Stadtplatz 1, 6060 Hall in Tirol
Telefon
+43 5223 58450
E-Mail
stadtamt@stadthall.at
Website
www.hall-in-tirol.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Stadtgemeindeamt Hall in Tirol
Mo–Do7:30–12:00, 13:15–17:00 Uhr
Fr7:30–12:00 Uhr

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Der Plan ordnet die Amtswege. Unterlagen, Fristen und Zuständigkeiten stehen mit Quelle auf den verlinkten Seiten. Plan für ganz Tirol

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