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Sich selbstständig machen in Hall in Tirol

Vom Gewerbe bis zu den Abgaben bei der Gemeinde.

Was trifft auf dich zu?

Wir zeigen dann nur die Schritte, die für dich gelten.

  1. Amtsweg „Gewerbe anmelden“ · mit Rechtsgrundlage

  2. Amtsweg „Kommunalsteuer anmelden“ · Formulare der Gemeinden

  3. Nur wenn du Zimmer an Gäste vermietest

    Amtsweg „Privatzimmervermietung anmelden“ · Formulare der Gemeinden

  4. Nur wenn du Zimmer an Gäste vermietest

    Amtsweg „Aufenthaltsabgabe (Ortstaxe)“ · mit Rechtsgrundlage

  5. Nur wenn du Feste mit Ausschank planst

    Amtsweg „Veranstaltung anmelden“ · mit Rechtsgrundlage

  6. Nur wenn du Feste mit Ausschank planst

    Amtsweg „Sperrstundenverlängerung beantragen“ · Formulare der Gemeinden

Erste Anlaufstelle in der Gemeinde

Stadtgemeindeamt Hall in Tirol

Adresse
Oberer Stadtplatz 1, 6060 Hall in Tirol
Telefon
+43 5223 58450
E-Mail
stadtamt@stadthall.at
Website
www.hall-in-tirol.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Stadtgemeindeamt Hall in Tirol
Mo–Do7:30–12:00, 13:15–17:00 Uhr
Fr7:30–12:00 Uhr

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Der Plan ordnet die Amtswege. Unterlagen, Fristen und Zuständigkeiten stehen mit Quelle auf den verlinkten Seiten. Plan für ganz Tirol

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