Aus dem Ausland nach Tirol ziehen in Hall in Tirol
Neu in Österreich – die Amtswege nach dem Umzug nach Tirol.
Amtsweg „Hauptwohnsitz an-, um- und abmelden“ · mit Rechtsgrundlage · Unterlagen von Hall in Tirol
Nur wenn du keine EU-, EWR- oder Schweizer Staatsbürgerschaft hast
Amtsweg „Aufenthaltstitel verlängern („Visum verlängern“)“ · mit Rechtsgrundlage
Nur wenn du einen ausländischen Führerschein hast
Amtsweg „Führerschein – Duplikat und ausländischer Führerschein“ · mit Rechtsgrundlage
Nur wenn du ein Auto mitbringst
Amtsweg „Auto anmelden (Fahrzeug zulassen)“ · mit Rechtsgrundlage
Nur wenn Kinder mitkommen
Amtsweg „Familienbeihilfe beantragen“ · mit Rechtsgrundlage
Nur wenn Kinder mitkommen
Amtsweg „Kinderbetreuung anmelden“ · mit Rechtsgrundlage
Erste Anlaufstelle in der Gemeinde
Stadtgemeindeamt Hall in Tirol
- Adresse
- Oberer Stadtplatz 1, 6060 Hall in Tirol
- Telefon
- +43 5223 58450
- stadtamt@stadthall.at
- Website
- www.hall-in-tirol.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Stadtgemeindeamt Hall in Tirol Mo–Do 7:30–12:00, 13:15–17:00 Uhr Fr 7:30–12:00 Uhr Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Der Plan ordnet die Amtswege. Unterlagen, Fristen und Zuständigkeiten stehen mit Quelle auf den verlinkten Seiten. Plan für ganz Tirol
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