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Aus dem Ausland nach Tirol ziehen in Hall in Tirol

Neu in Österreich – die Amtswege nach dem Umzug nach Tirol.

Was trifft auf dich zu?

Wir zeigen dann nur die Schritte, die für dich gelten.

  1. Amtsweg „Hauptwohnsitz an-, um- und abmelden“ · mit Rechtsgrundlage · Unterlagen von Hall in Tirol

  2. Nur wenn du keine EU-, EWR- oder Schweizer Staatsbürgerschaft hast

    Amtsweg „Aufenthaltstitel verlängern („Visum verlängern“)“ · mit Rechtsgrundlage

  3. Nur wenn du einen ausländischen Führerschein hast

    Amtsweg „Führerschein – Duplikat und ausländischer Führerschein“ · mit Rechtsgrundlage

  4. Nur wenn du ein Auto mitbringst

    Amtsweg „Auto anmelden (Fahrzeug zulassen)“ · mit Rechtsgrundlage

  5. Nur wenn Kinder mitkommen

    Amtsweg „Familienbeihilfe beantragen“ · mit Rechtsgrundlage

  6. Nur wenn Kinder mitkommen

    Amtsweg „Kinderbetreuung anmelden“ · mit Rechtsgrundlage

Erste Anlaufstelle in der Gemeinde

Stadtgemeindeamt Hall in Tirol

Adresse
Oberer Stadtplatz 1, 6060 Hall in Tirol
Telefon
+43 5223 58450
E-Mail
stadtamt@stadthall.at
Website
www.hall-in-tirol.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Stadtgemeindeamt Hall in Tirol
Mo–Do7:30–12:00, 13:15–17:00 Uhr
Fr7:30–12:00 Uhr

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Der Plan ordnet die Amtswege. Unterlagen, Fristen und Zuständigkeiten stehen mit Quelle auf den verlinkten Seiten. Plan für ganz Tirol

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