Amtsnavi
DE
Projekt unterstützen

Leerstandsabgabe in Haiming

Abgaben und Gebühren · Bezirk Imst

Gemeindeamt HaimingSiedlungsstraße 2, 6425 Haimingleichter Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

Das brauchst du1
  • Du musst auf Verlangen Unterlagen für die Abgabenerklärung vorlegen.

Laut Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz § 11

Fristen1
  • Die Behörde setzt dir eine angemessene Frist für die Abgabenerklärung.

Laut Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz § 11

Zuständig1
  • Die Gemeinde ist für die Leerstandsabgabe zuständig.

Laut Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz § 6

Gut zu wissen1
  • Als Leerstand gilt eine Wohnung, in der sechs Monate durchgehend niemand mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.

Laut Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz § 6

Kosten
  • Die Leerstandsabgabe wird nach Nutzfläche und Leerstandsmonaten berechnet.
  • Die Abgabe beträgt bis zu 30 % des Basismietwerts pro Quadratmeter.

Laut Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz § 9

Wie viel das in Haiming kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt Haiming erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Erste Anlaufstelle

Gemeindeamt Haiming

Adresse
Siedlungsstraße 2, 6425 Haiming
Telefon
+43 5266 88600
E-Mail
gemeinde@haiming.gv.at
Website
www.haiming.gv.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Haiming
Mo, Di8:00–12:30, 13:30–18:00 Uhr
Mi–Fr8:00–12:30 Uhr

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Rechtsgrundlage4

Gehört zu: Eine Zweitwohnung in Tirol

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

„Leerstandsabgabe“ in ganz Tirol · Alles zu Haiming

Stimmt etwas nicht?Fehler melden
Was ist los?
Frage stellen
Frage an Amtsnavi