Müllabfuhr und Recyclinghof in Gschnitz
Umwelt, Abfall und Energie · Bezirk Innsbruck-Land
Gemeindeamt GschnitzGschnitz 101, 6150 Gschnitzleichter WegWie wir die Wegmarkierung einschätzen
So läuft es ab5
- Stell die Müllbehälter zu festen Zeiten am Aufstellungsort bereit.
- Stell Sperrmüll nach der Müllabfuhrordnung bereit.
- Wird dein Grundstück nicht von der Müllabfuhr angefahren, bringst du den Abfall selbst zu einer Sammelstelle.
- Bring biologischen Abfall selbst zur Sammelstelle, wenn deine Gemeinde ausgenommen ist.
- Sperrmüll wird mindestens einmal pro Jahr abgeholt.
Laut Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz § 11, Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz § 15
Zuständig2
- Deine Gemeinde organisiert die Müllabfuhr und Abfallberatung.
- Deine Gemeinde erstellt die Müllabfuhrordnung.
Laut Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz § 14, Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz § 15
Gut zu wissen3
- Wie du Abfälle trennst, legt deine Gemeinde in der Müllabfuhrordnung fest.
- Wie Bio- und Gartenabfälle gesammelt werden, legt deine Gemeinde fest.
- Regeln zur Verwendung und Reinigung der Müllbehälter stehen in der Müllabfuhrordnung deiner Gemeinde.
Kosten
Die Beträge in Gschnitz stehen in der Verordnung der Gemeinde (Link unten unter „Rechtsgrundlage“). Geprüfte Beträge zeigen wir hier, sobald wir sie gegen die Verordnung kontrolliert haben – bis dahin bitte beim Gemeindeamt erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Gemeindeamt Gschnitz
- Adresse
- Gschnitz 101, 6150 Gschnitz
- Telefon
- +43 5276 209
- gemeinde@gschnitz.gv.at
- Website
- www.gschnitz.gv.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Gschnitz Mo–Fr 8:00–12:00 Uhr Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Rechtsgrundlage5
- Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz § 11 RIS
- Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz § 14 RIS
- Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz § 15 RIS
- Finanzausgleichsgesetz 2024 § 17 Abs. 3 Z 4 RIS
- Abfallgebührenverordnung Verordnung Gschnitz, kundgemacht 11.12.2025
Gehört zu: Nach Tirol ziehen
Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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