Parkberechtigung für Anrainer in Gries am Brenner
Verkehr und Parken · Bezirk Innsbruck-Land
Gemeindeamt Gries am BrennerGries 73, 6156 Gries am Brennerleichter WegWie wir die Wegmarkierung einschätzen
Das brauchst du1
- Nachweis: Wohnsitz und Lebensmittelpunkt im Kurzparkzonen-Gebiet.
Fristen2
- Bewilligung gilt höchstens 2 Jahre.
- Bewilligung gilt höchstens zwei Jahre.
Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a, Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6
Kosten
- Maximal 18,50 Euro pro angefangenem Monat.
Laut Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6
Wie viel das in Gries am Brenner kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt Gries am Brenner erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Gemeindeamt Gries am Brenner
- Adresse
- Gries 73, 6156 Gries am Brenner
- Telefon
- +43 5274 87237
- gemeinde@gries-brenner.gv.at
- Website
- www.gries-brenner.gv.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Gries am Brenner Mo–Mi 8:00–12:00 Uhr Do 14:00–18:00 Uhr Fr 8:00–12:00 Uhr Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Gehört zu: Nach Tirol ziehen
Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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