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Eine Zweitwohnung in Tirol in Going am Wilden Kaiser

Eine Wohnung zusätzlich zum Hauptwohnsitz – anmelden und Abgaben.

Was trifft auf dich zu?

Wir zeigen dann nur die Schritte, die für dich gelten.

  1. Amtsweg „Nebenwohnsitz anmelden“ · mit Rechtsgrundlage

  2. Nur wenn du sie nur für Urlaub oder Freizeit nutzt

    Amtsweg „Freizeitwohnsitz“ · mit Rechtsgrundlage · Unterlagen von Going am Wilden Kaiser

  3. Nur wenn sie längere Zeit leer steht

    Amtsweg „Leerstandsabgabe“ · mit Rechtsgrundlage · Unterlagen von Going am Wilden Kaiser

Erste Anlaufstelle in der Gemeinde

Gemeindeamt Going am Wilden Kaiser

Adresse
Kirchplatz 1a, 6353 Going am Wilden Kaiser
Telefon
+43 5358 2427
E-Mail
gemeinde@going.gv.at
Website
www.going.gv.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Going am Wilden Kaiser
Mo, Di7:30–12:00, 13:30–15:00 Uhr
Mi7:30–12:00 Uhr
Do7:30–12:00, 13:30–18:00 Uhr
Fr8:00–12:00 Uhr

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Der Plan ordnet die Amtswege. Unterlagen, Fristen und Zuständigkeiten stehen mit Quelle auf den verlinkten Seiten. Plan für ganz Tirol

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