Erschließungs- und Gehsteigbeitrag in Götzens
Bauen und Grundstück · Bezirk Innsbruck-Land
Gemeindeamt GötzensBurgstraße 3, 6091 GötzensKosten
Die Beträge in Götzens stehen in der Verordnung der Gemeinde (Link unten unter „Rechtsgrundlage“). Geprüfte Beträge zeigen wir hier, sobald wir sie gegen die Verordnung kontrolliert haben – bis dahin bitte beim Gemeindeamt erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Gemeindeamt Götzens
- Adresse
- Burgstraße 3, 6091 Götzens
- Telefon
- +43 5234 32202
- gemeinde@goetzens.gv.at
- Website
- www.goetzens.gv.at
- Öffnungszeiten
- Noch nicht erfasst – bitte telefonisch erfragen.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Rechtsgrundlage1
- Verordnung über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages Verordnung Götzens, kundgemacht 10.12.2025
Gehört zu: Ein Haus bauen
Unterlagen und Ablauf haben wir für diesen Amtsweg noch nicht aus dem Gesetz geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
„Erschließungs- und Gehsteigbeitrag“ in ganz Tirol · Alles zu Götzens
Stimmt etwas nicht?Fehler melden
Danke! Wir sehen uns das an. Deine Meldung enthält keine persönlichen Daten.