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Kinderbetreuung anmelden in Gnadenwald

Familie, Kinder und Bildung · Bezirk Innsbruck-Land

Gemeindeamt GnadenwaldGnadenwald 51, 6069 Gnadenwaldleichter Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

So läuft es ab2
  1. Wird dein Kind aufgenommen, informiert dich die Einrichtung unverzüglich.
  2. Bekommt dein Kind keinen Platz, vermittelt deine Hauptwohnsitzgemeinde einen Betreuungsplatz.

Laut Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz § 22e

Fristen1
  • Anmeldung fürs nächste Jahr: 1. Dezember bis 31. Jänner.

Laut Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz § 22d

Zuständig1
  • Deine Gemeinde vermittelt den Betreuungsplatz.

Laut Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz § 22a

Gut zu wissen3
  • Im laufenden Jahr kannst du auch außerhalb der Frist anmelden oder ändern.
  • Private Einrichtungen reihen die angemeldeten Kinder bis 1. März für das kommende Betreuungsjahr.
  • Die Aufnahme gilt für die ganze Öffnungszeit, falls nichts anderes vereinbart wird.

Laut Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz § 22d, Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz § 22e

Kosten
  • Entgelt für Betreuung kann verlangt werden, außer bei entgeltfreien Kindergartenjahren.
  • Entgelt in öffentlichen Einrichtungen ist höchstens kostendeckend und gestaffelt.
  • Das Entgelt kann je nach deinen wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen ermäßigt oder ganz erlassen werden.
  • Zusätzliche Kosten für Verpflegung oder Spezialangebote möglich.

Laut Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz § 39

Die Beträge in Gnadenwald stehen in der Verordnung der Gemeinde (Link unten unter „Rechtsgrundlage“). Geprüfte Beträge zeigen wir hier, sobald wir sie gegen die Verordnung kontrolliert haben – bis dahin bitte beim Gemeindeamt erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Erste Anlaufstelle

Gemeindeamt Gnadenwald

Adresse
Gnadenwald 51, 6069 Gnadenwald
Telefon
+43 5223 48155
E-Mail
gemeinde@gnadenwald-tirol.at
Website
www.gnadenwald.gv.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Gnadenwald
Mo, Di8:00–12:00 Uhr
Do8:00–12:00, 16:30–18:30 Uhr
Fr8:00–12:00 Uhr

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Rechtsgrundlage6

Gehört zu: Ein Kind bekommen · Nach Tirol ziehen · Aus dem Ausland nach Tirol ziehen

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

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