Hund anmelden und Hundesteuer in Fulpmes
Tiere · Bezirk Innsbruck-Land
Marktgemeindeamt FulpmesBahnstraße 9, 6166 Fulpmesleichter WegWie wir die Wegmarkierung einschätzen
Das brauchst du3
- Melde deinen Namen und deine Adresse sowie Rasse, Farbe, Geschlecht und Chip- oder Tätowierungsnummer des Hundes.
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Hund.
- Sachkundenachweis bei erster Hundeanmeldung.
Fristen2
- Haftpflichtversicherung innerhalb eines Monats nachweisen.
- Änderungen der Hundedaten innerhalb einer Woche melden.
Zuständig1
- Zuständige Behörde für die Hundeanmeldung ist der Bürgermeister deiner Gemeinde.
Gut zu wissen1
- Anmelden musst du jeden Hund, der älter als drei Monate ist.
Kosten
- Für Hunde, die nicht als Wachhunde, Assistenzhunde oder beruflich gehalten werden, darf die Gemeinde eine Abgabe (Hundesteuer) einheben.
- Auch für Wachhunde und beruflich gehaltene Hunde kann der Gemeinderat eine Hundesteuer beschließen.
Laut Finanzausgleichsgesetz 2024 § 17 Abs. 3 Z 2, Tiroler Hundesteuergesetz § 1
Die Beträge in Fulpmes stehen in der Verordnung der Gemeinde (Link unten unter „Rechtsgrundlage“). Geprüfte Beträge zeigen wir hier, sobald wir sie gegen die Verordnung kontrolliert haben – bis dahin bitte beim Gemeindeamt erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Marktgemeindeamt Fulpmes
- Adresse
- Bahnstraße 9, 6166 Fulpmes
- Telefon
- +43 5225 62251
- gemeinde@fulpmes.gv.at
- Website
- www.fulpmes.gv.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Marktgemeindeamt Fulpmes Mo 7:30–12:00 Uhr Di 7:30–12:00, 13:00–17:30 Uhr Mi–Fr 7:30–12:00 Uhr Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Online – als Option
- Hundeanmeldung Online-Formular der Gemeinde
Formulare und Seiten der Gemeinde
- Hundehaltung Seite der Gemeinde
Rechtsgrundlage6
- Landes-Polizeigesetz § 23 Abs. 1 RIS
- Finanzausgleichsgesetz 2024 § 17 Abs. 3 Z 2 RIS
- Tiroler Hundesteuergesetz § 1 RIS
- Landes-Polizeigesetz § 6a Abs. 8 und 9 RIS
- Hundesteuerverordnung Verordnung Fulpmes, kundgemacht 18.12.2025
- Verordnung über die Pflichten der Hundehalter Verordnung Fulpmes, kundgemacht 10.09.2025
Gehört zu: Nach Tirol ziehen
Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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