Parkberechtigung für Anrainer in Fügen
Verkehr und Parken · Bezirk Schwaz
Gemeindeamt FügenHauptstraße 58, 6263 Fügenleichter WegWie wir die Wegmarkierung einschätzen
Das brauchst du1
- Nachweis: Wohnsitz und Lebensmittelpunkt im Kurzparkzonen-Gebiet.
Fristen2
- Bewilligung gilt höchstens 2 Jahre.
- Bewilligung gilt höchstens zwei Jahre.
Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a, Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6
Kosten
- Maximal 18,50 Euro pro angefangenem Monat.
Laut Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6
Wie viel das in Fügen kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt Fügen erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Gemeindeamt Fügen
- Adresse
- Hauptstraße 58, 6263 Fügen
- Telefon
- +43 5288 622750
- gemeinde@fuegen.gv.at
- Website
- www.fuegen.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Fügen Mo 7:00–12:00, 13:00–19:00 Uhr Di–Fr 7:00–12:00 Uhr Dienstag-, Mittwoch- und Donnerstagnachmittag nur nach Vereinbarung
Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Formulare und Seiten der Gemeinde
Gehört zu: Nach Tirol ziehen
Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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