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Parkberechtigung für Anrainer in Fügen

Verkehr und Parken · Bezirk Schwaz

Gemeindeamt FügenHauptstraße 58, 6263 Fügenleichter Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

Das brauchst du1
  • Nachweis: Wohnsitz und Lebensmittelpunkt im Kurzparkzonen-Gebiet.

Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a

Fristen2
  • Bewilligung gilt höchstens 2 Jahre.
  • Bewilligung gilt höchstens zwei Jahre.

Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a, Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6

Kosten
  • Maximal 18,50 Euro pro angefangenem Monat.

Laut Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6

Wie viel das in Fügen kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt Fügen erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Erste Anlaufstelle

Gemeindeamt Fügen

Adresse
Hauptstraße 58, 6263 Fügen
Telefon
+43 5288 622750
E-Mail
gemeinde@fuegen.gv.at
Website
www.fuegen.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Fügen
Mo7:00–12:00, 13:00–19:00 Uhr
Di–Fr7:00–12:00 Uhr

Dienstag-, Mittwoch- und Donnerstagnachmittag nur nach Vereinbarung

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Formulare und Seiten der Gemeinde

Rechtsgrundlage3

Gehört zu: Nach Tirol ziehen

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

„Parkberechtigung für Anrainer“ in ganz Tirol · Alles zu Fügen

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