Kinderbetreuung anmelden in Fritzens
Familie, Kinder und Bildung · Bezirk Innsbruck-Land
Gemeindeamt FritzensBergstraße 2, 6122 Fritzensleichter WegWie wir die Wegmarkierung einschätzen
So läuft es ab2
- Wird dein Kind aufgenommen, informiert dich die Einrichtung unverzüglich.
- Bekommt dein Kind keinen Platz, vermittelt deine Hauptwohnsitzgemeinde einen Betreuungsplatz.
Laut Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz § 22e
Fristen1
- Anmeldung fürs nächste Jahr: 1. Dezember bis 31. Jänner.
Laut Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz § 22d
Zuständig1
- Deine Gemeinde vermittelt den Betreuungsplatz.
Laut Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz § 22a
Gut zu wissen3
- Im laufenden Jahr kannst du auch außerhalb der Frist anmelden oder ändern.
- Private Einrichtungen reihen die angemeldeten Kinder bis 1. März für das kommende Betreuungsjahr.
- Die Aufnahme gilt für die ganze Öffnungszeit, falls nichts anderes vereinbart wird.
Laut Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz § 22d, Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz § 22e
Kosten
- Entgelt für Betreuung kann verlangt werden, außer bei entgeltfreien Kindergartenjahren.
- Entgelt in öffentlichen Einrichtungen ist höchstens kostendeckend und gestaffelt.
- Das Entgelt kann je nach deinen wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen ermäßigt oder ganz erlassen werden.
- Zusätzliche Kosten für Verpflegung oder Spezialangebote möglich.
Laut Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz § 39
Die Beträge in Fritzens stehen in der Verordnung der Gemeinde (Link unten unter „Rechtsgrundlage“). Geprüfte Beträge zeigen wir hier, sobald wir sie gegen die Verordnung kontrolliert haben – bis dahin bitte beim Gemeindeamt erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Gemeindeamt Fritzens
- Adresse
- Bergstraße 2, 6122 Fritzens
- Telefon
- +43 5224 52175
- gemeinde@fritzens.gv.at
- Website
- www.fritzens.gv.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Fritzens Mo 8:00–12:30 Uhr Di 8:00–12:30, 16:30–18:00 Uhr Mi 8:00–12:30 Uhr Do 8:00–12:30, 16:30–18:00 Uhr Fr 8:00–12:30 Uhr Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Rechtsgrundlage7
- Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz § 22a RIS
- Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz § 39 RIS
- Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz § 22e RIS
- Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz § 22d RIS
- Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz § 40 RIS
- Kindergartenordnung Verordnung Fritzens, kundgemacht 22.05.2026
- Kinderkrippenordnung Verordnung Fritzens, kundgemacht 22.05.2026
Gehört zu: Ein Kind bekommen · Nach Tirol ziehen · Aus dem Ausland nach Tirol ziehen
Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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