Kanalgebühr in Fritzens
Abgaben und Gebühren · Bezirk Innsbruck-Land
Gemeindeamt FritzensBergstraße 2, 6122 FritzensKosten
Die Beträge in Fritzens stehen in der Verordnung der Gemeinde (Link unten unter „Rechtsgrundlage“). Geprüfte Beträge zeigen wir hier, sobald wir sie gegen die Verordnung kontrolliert haben – bis dahin bitte beim Gemeindeamt erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Gemeindeamt Fritzens
- Adresse
- Bergstraße 2, 6122 Fritzens
- Telefon
- +43 5224 52175
- gemeinde@fritzens.gv.at
- Website
- www.fritzens.gv.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Fritzens Mo 8:00–12:30 Uhr Di 8:00–12:30, 16:30–18:00 Uhr Mi 8:00–12:30 Uhr Do 8:00–12:30, 16:30–18:00 Uhr Fr 8:00–12:30 Uhr Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Rechtsgrundlage1
- Kanalbenützungsgebührenverordnung Verordnung Fritzens, kundgemacht 24.10.2025
Unterlagen und Ablauf haben wir für diesen Amtsweg noch nicht aus dem Gesetz geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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