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Parkberechtigung für Anrainer in Flaurling

Verkehr und Parken · Bezirk Innsbruck-Land

Gemeindeamt FlaurlingSalzstraße 12, 6403 Flaurlingleichter Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

Das brauchst du1
  • Nachweis: Wohnsitz und Lebensmittelpunkt im Kurzparkzonen-Gebiet.

Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a

Fristen2
  • Bewilligung gilt höchstens 2 Jahre.
  • Bewilligung gilt höchstens zwei Jahre.

Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a, Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6

Kosten
  • Maximal 18,50 Euro pro angefangenem Monat.

Laut Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6

Wie viel das in Flaurling kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt Flaurling erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Erste Anlaufstelle

Gemeindeamt Flaurling

Adresse
Salzstraße 12, 6403 Flaurling
Telefon
+43 5262 62134
E-Mail
gemeinde@flaurling.gv.at
Website
www.flaurling.gv.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Flaurling
Mo–Mi7:00–17:30 Uhr
Do7:00–12:30 Uhr
Fr7:00–12:00 Uhr

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Rechtsgrundlage3

Gehört zu: Nach Tirol ziehen

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

„Parkberechtigung für Anrainer“ in ganz Tirol · Alles zu Flaurling

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