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Friedhof und Grabstelle in Flaurling

Tod und Friedhof · Bezirk Innsbruck-Land

Gemeindeamt FlaurlingSalzstraße 12, 6403 Flaurlingleichter Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

Das brauchst du1
  • Behandlungsschein des Arztes bei Todfallsanzeige beifügen.

Laut Gemeindesanitätsdienstgesetz § 30

So läuft es ab2
  1. Melde den Tod sofort der Gemeinde oder dem Totenbeschauer.
  2. Leiche bleibt am Sterbeort bis zur Totenbeschau.

Laut Gemeindesanitätsdienstgesetz § 30

Fristen5
  • Erdgräber haben eine Ruhefrist von mindestens zehn Jahren.
  • Beerdigung meist innerhalb von sieben Tagen nach dem Tod.
  • Aschenurnen meist innerhalb von 14 Tagen beisetzen.
  • Beerdigung kann um höchstens drei Monate verschoben werden.
  • Frist für Aschenurne kann zwei Mal um je sechs Monate verlängert werden.

Laut Gemeindesanitätsdienstgesetz § 33, Gemeindesanitätsdienstgesetz § 32

Zuständig2
  • Für Errichtung und Erhaltung der Friedhöfe ist die Gemeinde zuständig.
  • Staatsanwaltschaft oder Polizei bei Verdacht einer Straftat.

Laut Gemeindesanitätsdienstgesetz § 33, Gemeindesanitätsdienstgesetz § 30

Gut zu wissen1
  • Bestattung erst nach Totenbeschau und Befund.

Laut Gemeindesanitätsdienstgesetz § 30

Kosten

Wie viel das in Flaurling kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt Flaurling erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Erste Anlaufstelle

Gemeindeamt Flaurling

Adresse
Salzstraße 12, 6403 Flaurling
Telefon
+43 5262 62134
E-Mail
gemeinde@flaurling.gv.at
Website
www.flaurling.gv.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Flaurling
Mo–Mi7:00–17:30 Uhr
Do7:00–12:30 Uhr
Fr7:00–12:00 Uhr

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Rechtsgrundlage4

Gehört zu: Ein Todesfall in der Familie

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

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