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Parkberechtigung für Anrainer in Fiss

Verkehr und Parken · Bezirk Landeck

Gemeindeamt FissVia-Claudia-Augusta 35, 6533 Fissleichter Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

Das brauchst du1
  • Nachweis: Wohnsitz und Lebensmittelpunkt im Kurzparkzonen-Gebiet.

Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a

Fristen2
  • Bewilligung gilt höchstens 2 Jahre.
  • Bewilligung gilt höchstens zwei Jahre.

Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a, Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6

Kosten
  • Maximal 18,50 Euro pro angefangenem Monat.

Laut Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6

Wie viel das in Fiss kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt Fiss erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Erste Anlaufstelle

Gemeindeamt Fiss

Adresse
Via-Claudia-Augusta 35, 6533 Fiss
Telefon
+43 5476 6352
E-Mail
gemeinde@fiss.gv.at
Website
www.fiss.gv.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Fiss
Mo–Do8:00–12:00, 13:30–17:00 Uhr
Fr8:00–12:00 Uhr

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Rechtsgrundlage3

Gehört zu: Nach Tirol ziehen

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

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