Parkberechtigung für Anrainer in Eben am Achensee
Verkehr und Parken · Bezirk Schwaz
Gemeindeamt Eben am AchenseeDorfstraße 28, 6212 Eben am Achenseeleichter WegWie wir die Wegmarkierung einschätzen
Das brauchst du1
- Nachweis: Wohnsitz und Lebensmittelpunkt im Kurzparkzonen-Gebiet.
Fristen2
- Bewilligung gilt höchstens 2 Jahre.
- Bewilligung gilt höchstens zwei Jahre.
Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a, Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6
Kosten
- Maximal 18,50 Euro pro angefangenem Monat.
Laut Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6
Wie viel das in Eben am Achensee kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt Eben am Achensee erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Gemeindeamt Eben am Achensee
- Adresse
- Dorfstraße 28, 6212 Eben am Achensee
- Telefon
- +43 5243 5202
- gemeinde@eben-achensee.gv.at
- Website
- www.eben-achensee.gv.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Eben am Achensee Mo 8:00–12:00, 14:00–19:00 Uhr Di–Fr 8:00–12:00 Uhr Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Gehört zu: Nach Tirol ziehen
Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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