Parkberechtigung für Anrainer in Ebbs
Verkehr und Parken · Bezirk Kufstein
Gemeindeamt EbbsKaiserbergstraße 5, 6341 Ebbsleichter WegWie wir die Wegmarkierung einschätzen
Das brauchst du1
- Nachweis: Wohnsitz und Lebensmittelpunkt im Kurzparkzonen-Gebiet.
Fristen2
- Bewilligung gilt höchstens 2 Jahre.
- Bewilligung gilt höchstens zwei Jahre.
Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a, Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6
Kosten
- Maximal 18,50 Euro pro angefangenem Monat.
Laut Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6
Wie viel das in Ebbs kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt Ebbs erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Gemeindeamt Ebbs
- Adresse
- Kaiserbergstraße 5, 6341 Ebbs
- Telefon
- +43 5373 422020
- gemeinde@ebbs.gv.at
- Website
- www.ebbs.gv.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Ebbs Mo 7:30–18:00 Uhr Di–Do 7:30–12:00 Uhr Fr 7:30–13:00 Uhr Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Gehört zu: Nach Tirol ziehen
Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
„Parkberechtigung für Anrainer“ in ganz Tirol · Alles zu Ebbs
Stimmt etwas nicht?Fehler melden
Danke! Wir sehen uns das an. Deine Meldung enthält keine persönlichen Daten.