Parkberechtigung für Anrainer in Breitenbach am Inn
Verkehr und Parken · Bezirk Kufstein
Gemeindeamt Breitenbach am InnDorf 94, 6252 Breitenbach am Innleichter WegWie wir die Wegmarkierung einschätzen
Das brauchst du1
- Nachweis: Wohnsitz und Lebensmittelpunkt im Kurzparkzonen-Gebiet.
Fristen2
- Bewilligung gilt höchstens 2 Jahre.
- Bewilligung gilt höchstens zwei Jahre.
Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a, Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6
Kosten
- Maximal 18,50 Euro pro angefangenem Monat.
Laut Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6
Wie viel das in Breitenbach am Inn kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt Breitenbach am Inn erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Gemeindeamt Breitenbach am Inn
- Adresse
- Dorf 94, 6252 Breitenbach am Inn
- Telefon
- +43 5338 7274
- gemeinde@breitenbach-inn.gv.at
- Website
- www.breitenbach-inn.gv.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Breitenbach am Inn Mo 8:00–12:00, 14:00–18:00 Uhr Di–Fr 8:00–12:00 Uhr Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Gehört zu: Nach Tirol ziehen
Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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