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Eine Zweitwohnung in Tirol in Baumkirchen

Eine Wohnung zusätzlich zum Hauptwohnsitz – anmelden und Abgaben.

Was trifft auf dich zu?

Wir zeigen dann nur die Schritte, die für dich gelten.

  1. Amtsweg „Nebenwohnsitz anmelden“ · mit Rechtsgrundlage

  2. Nur wenn du sie nur für Urlaub oder Freizeit nutzt

    Amtsweg „Freizeitwohnsitz“ · mit Rechtsgrundlage · Unterlagen von Baumkirchen

  3. Nur wenn sie längere Zeit leer steht

    Amtsweg „Leerstandsabgabe“ · mit Rechtsgrundlage · Unterlagen von Baumkirchen

Erste Anlaufstelle in der Gemeinde

Gemeindeamt Baumkirchen

Adresse
Dorfstraße 19, 6121 Baumkirchen
Telefon
+43 5224 52966
E-Mail
gemeinde@baumkirchen.gv.at
Website
www.baumkirchen.gv.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Baumkirchen
Mo8:00–13:00 Uhr
Di8:00–13:00, 17:00–19:00 Uhr
Do8:00–13:00 Uhr
Fr8:00–12:00 Uhr

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Der Plan ordnet die Amtswege. Unterlagen, Fristen und Zuständigkeiten stehen mit Quelle auf den verlinkten Seiten. Plan für ganz Tirol

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