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Ein Todesfall in der Familie in Baumkirchen

Was nach einem Todesfall bei Ämtern zu erledigen ist – Schritt für Schritt.

Was trifft auf dich zu?

Wir zeigen dann nur die Schritte, die für dich gelten.

  1. Amtsweg „Todesfall melden“ · Formulare der Gemeinden

  2. Amtsweg „Sterbeurkunde beantragen“ · Formulare der Gemeinden

  3. Nur wenn ihr eine Grabstelle braucht

    Amtsweg „Friedhof und Grabstelle“ · mit Rechtsgrundlage

Erste Anlaufstelle in der Gemeinde

Gemeindeamt Baumkirchen

Adresse
Dorfstraße 19, 6121 Baumkirchen
Telefon
+43 5224 52966
E-Mail
gemeinde@baumkirchen.gv.at
Website
www.baumkirchen.gv.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Baumkirchen
Mo8:00–13:00 Uhr
Di8:00–13:00, 17:00–19:00 Uhr
Do8:00–13:00 Uhr
Fr8:00–12:00 Uhr

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Der Plan ordnet die Amtswege. Unterlagen, Fristen und Zuständigkeiten stehen mit Quelle auf den verlinkten Seiten. Plan für ganz Tirol

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