Kanalgebühr in Baumkirchen
Abgaben und Gebühren · Bezirk Innsbruck-Land
Gemeindeamt BaumkirchenDorfstraße 19, 6121 BaumkirchenKosten
Die Beträge in Baumkirchen stehen in der Verordnung der Gemeinde (Link unten unter „Rechtsgrundlage“). Geprüfte Beträge zeigen wir hier, sobald wir sie gegen die Verordnung kontrolliert haben – bis dahin bitte beim Gemeindeamt erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Gemeindeamt Baumkirchen
- Adresse
- Dorfstraße 19, 6121 Baumkirchen
- Telefon
- +43 5224 52966
- gemeinde@baumkirchen.gv.at
- Website
- www.baumkirchen.gv.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Baumkirchen Mo 8:00–13:00 Uhr Di 8:00–13:00, 17:00–19:00 Uhr Do 8:00–13:00 Uhr Fr 8:00–12:00 Uhr Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Rechtsgrundlage1
- Kanalbenützungsgebühren Verordnung Baumkirchen, kundgemacht 05.05.2026
Unterlagen und Ablauf haben wir für diesen Amtsweg noch nicht aus dem Gesetz geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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