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Parkberechtigung für Anrainer in Bad Häring

Verkehr und Parken · Bezirk Kufstein

Gemeindeamt Bad HäringObere Dorfstraße 7, 6323 Bad Häringleichter Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

Das brauchst du1
  • Nachweis: Wohnsitz und Lebensmittelpunkt im Kurzparkzonen-Gebiet.

Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a

Fristen2
  • Bewilligung gilt höchstens 2 Jahre.
  • Bewilligung gilt höchstens zwei Jahre.

Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a, Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6

Kosten
  • Maximal 18,50 Euro pro angefangenem Monat.

Laut Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6

Wie viel das in Bad Häring kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt Bad Häring erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Erste Anlaufstelle

Gemeindeamt Bad Häring

Adresse
Obere Dorfstraße 7, 6323 Bad Häring
Telefon
+43 5332 76158
E-Mail
gemeinde@bad-haering.gv.at
Website
badhaering.at
Öffnungszeiten
Noch nicht erfasst – bitte telefonisch erfragen.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Rechtsgrundlage3

Gehört zu: Nach Tirol ziehen

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

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