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Zimmer an Gäste vermieten in Bach

Gäste aufnehmen – anmelden und die Ortstaxe richtig abführen.

Was trifft auf dich zu?

Wir zeigen dann nur die Schritte, die für dich gelten.

  1. Amtsweg „Privatzimmervermietung anmelden“ · Formulare der Gemeinden

  2. Amtsweg „Aufenthaltsabgabe (Ortstaxe)“ · mit Rechtsgrundlage

  3. Nur wenn es über eine Privatzimmervermietung hinausgeht

    Amtsweg „Gewerbe anmelden“ · mit Rechtsgrundlage

Erste Anlaufstelle in der Gemeinde

Gemeindeamt Bach

Adresse
Oberbach 47, 6653 Bach
Telefon
+43 5634 6355
E-Mail
gemeinde@bach.gv.at
Website
www.gemeinde-bach.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Bach
Mo, Di8:00–12:00 Uhr
Mi8:00–12:00, 14:00–17:30 Uhr
Do, Fr8:00–12:00 Uhr

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Der Plan ordnet die Amtswege. Unterlagen, Fristen und Zuständigkeiten stehen mit Quelle auf den verlinkten Seiten. Plan für ganz Tirol

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