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Veranstaltung anmelden in Axams

Veranstaltungen und Vereine · Bezirk Innsbruck-Land

Gemeindeamt AxamsSylvester-Jordan-Straße 12, 6094 Axamsleichter Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

Das brauchst du4
  • Gib Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefon und E-Mail von dir und einer allfälligen Aufsichtsperson an.
  • Beschreibe Art, Ort, Zeit, Dauer und erwartete Besucherzahl der Veranstaltung.
  • Füge eine Betriebsanlagenbeschreibung mit Details bei, falls eine genutzt wird.
  • Reiche bemaßte Pläne für Gelände und Betriebsanlagen ein.

Laut Tiroler Veranstaltungsgesetz 2003 § 6

So läuft es ab2
  1. Melde die Veranstaltung schriftlich bei der Behörde an.
  2. Die Behörde stellt eine Bescheinigung aus, wenn die Veranstaltung nicht untersagt wird.

Laut Tiroler Veranstaltungsgesetz 2003 § 6, Tiroler Veranstaltungsgesetz 2003 § 7

Fristen3
  • Melde die Veranstaltung spätestens vier Wochen vorher an.
  • Für Veranstaltungen mit über 1.000 Personen gilt eine Frist von sechs Wochen.
  • Für Straßenmusik reicht eine Anmeldefrist von einer Woche.

Laut Tiroler Veranstaltungsgesetz 2003 § 6

Zuständig4
  • Melde deine öffentliche Veranstaltung bei der zuständigen Behörde.
  • Melde deine Veranstaltung beim Bürgermeister deiner Gemeinde, in Innsbruck beim Stadtmagistrat.
  • Bei Veranstaltungen in mehreren Gemeinden eines Bezirks: Bezirkshauptmannschaft.
  • Bei Veranstaltungen in mehreren Bezirken: Landesregierung.

Laut Tiroler Veranstaltungsgesetz 2003 § 4, Tiroler Veranstaltungsgesetz 2003 § 25

Gut zu wissen2
  • Bestimmte Veranstaltungen mit höchstens 1.000 erwarteten Besuchern und ohne besonderes Risiko musst du nicht anmelden.
  • Frag bei der Behörde nach, wenn du unsicher bist, ob deine Veranstaltung angemeldet werden muss.

Laut Tiroler Veranstaltungsgesetz 2003 § 4

Kosten

Wie viel das in Axams kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt Axams erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Erste Anlaufstelle

Gemeindeamt Axams

Adresse
Sylvester-Jordan-Straße 12, 6094 Axams
Telefon
+43 5234 68110
E-Mail
gemeinde@axams.gv.at
Website
www.axams.gv.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Axams
Mo8:00–12:00, 14:00–18:00 Uhr
Di–Fr8:00–12:00 Uhr

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Formulare und Seiten der Gemeinde

Rechtsgrundlage4

Gehört zu: Sich selbstständig machen · Ein Fest organisieren

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

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