Parkberechtigung für Anrainer in Aschau im Zillertal
Verkehr und Parken · Bezirk Schwaz
Gemeindeamt Aschau im ZillertalDorfplatz 1, 6274 Aschau im Zillertalleichter WegWie wir die Wegmarkierung einschätzen
Das brauchst du1
- Nachweis: Wohnsitz und Lebensmittelpunkt im Kurzparkzonen-Gebiet.
Fristen2
- Bewilligung gilt höchstens 2 Jahre.
- Bewilligung gilt höchstens zwei Jahre.
Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a, Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6
Kosten
- Maximal 18,50 Euro pro angefangenem Monat.
Laut Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6
Wie viel das in Aschau im Zillertal kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt Aschau im Zillertal erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Gemeindeamt Aschau im Zillertal
- Adresse
- Dorfplatz 1, 6274 Aschau im Zillertal
- Telefon
- +43 5282 2911
- gemeinde@aschau-zillertal.gv.at
- Website
- www.aschauimzillertal.com
- Öffnungszeiten
- Noch nicht erfasst – bitte telefonisch erfragen.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Gehört zu: Nach Tirol ziehen
Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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