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Kinderbetreuung anmelden in Alpbach

Familie, Kinder und Bildung · Bezirk Kufstein

Gemeindeamt AlpbachAlpbach 168, 6236 Alpbachleichter Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

So läuft es ab2
  1. Wird dein Kind aufgenommen, informiert dich die Einrichtung unverzüglich.
  2. Bekommt dein Kind keinen Platz, vermittelt deine Hauptwohnsitzgemeinde einen Betreuungsplatz.

Laut Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz § 22e

Fristen1
  • Anmeldung fürs nächste Jahr: 1. Dezember bis 31. Jänner.

Laut Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz § 22d

Zuständig1
  • Deine Gemeinde vermittelt den Betreuungsplatz.

Laut Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz § 22a

Gut zu wissen3
  • Im laufenden Jahr kannst du auch außerhalb der Frist anmelden oder ändern.
  • Private Einrichtungen reihen die angemeldeten Kinder bis 1. März für das kommende Betreuungsjahr.
  • Die Aufnahme gilt für die ganze Öffnungszeit, falls nichts anderes vereinbart wird.

Laut Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz § 22d, Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz § 22e

Kosten
  • Entgelt für Betreuung kann verlangt werden, außer bei entgeltfreien Kindergartenjahren.
  • Entgelt in öffentlichen Einrichtungen ist höchstens kostendeckend und gestaffelt.
  • Das Entgelt kann je nach deinen wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen ermäßigt oder ganz erlassen werden.
  • Zusätzliche Kosten für Verpflegung oder Spezialangebote möglich.

Laut Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz § 39

Wie viel das in Alpbach kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt Alpbach erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Erste Anlaufstelle

Gemeindeamt Alpbach

Adresse
Alpbach 168, 6236 Alpbach
Telefon
+43 5336 5224
E-Mail
gemeinde@alpbach.gv.at
Website
www.alpbach.gv.at
Öffnungszeiten
Noch nicht erfasst – bitte telefonisch erfragen.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Formulare und Seiten der Gemeinde

Rechtsgrundlage5

Gehört zu: Ein Kind bekommen · Nach Tirol ziehen · Aus dem Ausland nach Tirol ziehen

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

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