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Parkberechtigung für Anrainer in Absam

Verkehr und Parken · Bezirk Innsbruck-Land

Gemeindeamt AbsamDörferstraße 32, 6067 Absamleichter Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

Das brauchst du1
  • Nachweis: Wohnsitz und Lebensmittelpunkt im Kurzparkzonen-Gebiet.

Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a

Fristen2
  • Bewilligung gilt höchstens 2 Jahre.
  • Bewilligung gilt höchstens zwei Jahre.

Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a, Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6

Kosten
  • Maximal 18,50 Euro pro angefangenem Monat.

Laut Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6

Wie viel das in Absam kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt Absam erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Erste Anlaufstelle

Gemeindeamt Absam

Adresse
Dörferstraße 32, 6067 Absam
Telefon
+43 5223 56489
E-Mail
sekretariat@absam.at
Website
www.absam.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Absam
Mo7:30–12:30 Uhr
Di7:30–12:30, 16:00–18:00 Uhr
Mi7:30–12:30 Uhr
Do7:30–12:30, 16:00–18:00 Uhr
Fr7:30–12:30 Uhr

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Rechtsgrundlage3

Gehört zu: Nach Tirol ziehen

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

„Parkberechtigung für Anrainer“ in ganz Tirol · Alles zu Absam

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