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Müllabfuhr und Recyclinghof in Absam

Umwelt, Abfall und Energie · Bezirk Innsbruck-Land

Gemeindeamt AbsamDörferstraße 32, 6067 Absamleichter Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

So läuft es ab5
  1. Stell die Müllbehälter zu festen Zeiten am Aufstellungsort bereit.
  2. Stell Sperrmüll nach der Müllabfuhrordnung bereit.
  3. Wird dein Grundstück nicht von der Müllabfuhr angefahren, bringst du den Abfall selbst zu einer Sammelstelle.
  4. Bring biologischen Abfall selbst zur Sammelstelle, wenn deine Gemeinde ausgenommen ist.
  5. Sperrmüll wird mindestens einmal pro Jahr abgeholt.

Laut Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz § 11, Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz § 15

Zuständig2
  • Deine Gemeinde organisiert die Müllabfuhr und Abfallberatung.
  • Deine Gemeinde erstellt die Müllabfuhrordnung.

Laut Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz § 14, Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz § 15

Gut zu wissen3
  • Wie du Abfälle trennst, legt deine Gemeinde in der Müllabfuhrordnung fest.
  • Wie Bio- und Gartenabfälle gesammelt werden, legt deine Gemeinde fest.
  • Regeln zur Verwendung und Reinigung der Müllbehälter stehen in der Müllabfuhrordnung deiner Gemeinde.

Laut Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz § 15

Kosten

Die Beträge in Absam stehen in der Verordnung der Gemeinde (Link unten unter „Rechtsgrundlage“). Geprüfte Beträge zeigen wir hier, sobald wir sie gegen die Verordnung kontrolliert haben – bis dahin bitte beim Gemeindeamt erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Erste Anlaufstelle

Gemeindeamt Absam

Adresse
Dörferstraße 32, 6067 Absam
Telefon
+43 5223 56489
E-Mail
sekretariat@absam.at
Website
www.absam.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Absam
Mo7:30–12:30 Uhr
Di7:30–12:30, 16:00–18:00 Uhr
Mi7:30–12:30 Uhr
Do7:30–12:30, 16:00–18:00 Uhr
Fr7:30–12:30 Uhr

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Formulare und Seiten der Gemeinde

Rechtsgrundlage5

Gehört zu: Nach Tirol ziehen

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

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